Sensibilisierung für Urheberrechtsverletzungen und Vermeidung hoher Vertragsstrafen
Jugendliche nutzen gerne Tauschbörsen, um Musik- oder Filmdateien online zu stellen und andere herunterzuladen. Die Online-Nutzung von Tauschbörsen ist aus urheberrechtlicher Sicht jedoch gefährlich. Nach Urheberrechtsgesetz ist es bereits rechtswidrig, sich urheberrechtlich geschützte Musik, Texte oder Filme aus einer Tauschbörse herunterzuladen. Das gilt sogar für den Fall, dass man die Inhalte nur privat nutzen will. Dies ist vielen Jugendlichen nicht bewusst. Die Unterhaltungsindustrie verfolgt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen rigoros und verschickt kostenpflichtige Abmahnungen mit Strafen von mehreren tausend Euro oder droht gar mit Klagen.
Barbara Steinhöfel, Jeanine Wein – Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Raum 6.01 – 14:00 Uhr