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Bildungsserver > iMedia.  > Archiv.  > iMedia 2016.  > Inklusive Bildung in RLP

Inklusive Bildung in Rheinland-Pfalz

Was ist Inklusion und inklusiver Unterricht?

Der Begriff Inklusion kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „dazu gehören“. Wenn jeder Mensch mit und ohne Behinderung selbstverständlich in allen Lebensbereichen dabei sein kann – in der Schule, am Arbeitsplatz, im Freizeit- und Wohnbereich – dann ist das gelungene Inklusion.

Im inklusiven Unterricht werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet. Inklusive Pädagogik geht dabei davon aus, dass jede Schülerin und jeder Schüler mit seinen unterschiedlichen Persönlichkeitsmerkmalen einzigartig ist.

Auf Grundlage dieses Menschenbilds nehmen immer mehr Schulen die Heterogenität ihrer Schülerschaft bewusst wahr und reagieren darauf mit einem individualisierenden Unterricht, der auf die unterschiedlichen Förderbedarfe und Lernbedürfnisse jeder Schülerin und jeden Schülers eingeht. Ein wesentliches Merkmal inklusiver Schulen ist also der fortwährende Prozess, den vielfältigen Interessen und Stärken ihrer Schülerinnen und Schüler mit passgenauen, pädagogischen Angeboten in gemeinsamen Lebens- und Lernsituationen zu begegnen. Inklusive Schulen passen sich den Bedürfnissen des Kindes an- und nicht umgekehrt.

Schon lange vor Inkrafttreten der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ im Jahre 2009 setzt Rheinland-Pfalz sich dafür ein, dass Menschen mit und ohne Behinderung selbstverständlich zusammen leben und lernen können. So baut Rheinland-Pfalz seit dem Jahre 2002 das Netz an Schwerpunktschulen kontinuierlich aus.

Recht auf inklusiven Unterricht

In Rheinland-Pfalz haben Kinder und Jugendliche mit Behinderungen/sonderpädagogischen Förderbedarf ein schulgesetzlich verankertes Recht auf inklusiven Unterricht.

Eltern von Kindern mit Behinderungen (z. B. Körper- oder Sinnesbehinderungen, Autismus-Spektrum-Störungen), welche die gleichen Schulabschlüsse wie nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler anstreben, melden ihr Kind an der zuständigen Grundschule beziehungsweise an der entsprechenden weiterführenden Schule an. 

Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf entscheiden, ob ihr Kind eine Schwerpunktschule oder eine Förderschule besuchen soll.

Die Schulen vor Ort und die Schulbehörde (ADD) informieren zu den möglichen Lernorten und beraten die Eltern bei ihrer Entscheidung.

Inklusiver Unterricht an Schwerpunktschulen

Schwerpunktschulen sind Grundschulen und weiterführende Schulen, die dauerhaft mit inklusivem Unterricht beauftragt sind. Auf diese Weise können inklusionspädagogische Kompetenzen und Konzepte nachhaltig entwickelt und verlässlich umgesetzt werden.

An Schwerpunktschulen arbeiten zusätzlich Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte, welche mit Regelschullehrkräften den gemeinsamen Unterricht für alle Kinder und Jugendlichen organisieren.

Der inklusive Unterricht findet an Schwerpunktschulen überwiegend zieldifferent statt. Im zieldifferenten Unterricht arbeiten die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf grundsätzlich am gleichen Thema, wobei die Lernanforderungen entsprechend den jeweiligen  Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler individuell festgelegt werden.

Ein flächendeckendes Netz an Schwerpunktschulen sichert das Angebot an inklusivem Unterricht in der Primarstufe und an weiterführenden Schulen: So gibt es im Schuljahr 2015/2016 in Rheinland-Pfalz insgesamt 277 Schwerpunktschulen, davon sind 160 Grundschulen, 73 Realschulen plus, 42 Integrierte Gesamtschulen und zwei Freie Waldorfschulen.

Auch künftig werden die Angebote des gemeinsamen Unterrichts unter Berücksichtigung des wohnortnahen Schulbesuchs so ausgeweitet, dass dem Recht der Eltern auf inklusiven Unterricht Rechnung getragen werden kann.

Diesen Bereich betreut E-Mail an Andrea Zwerenz, PL. Letzte Änderung dieser Seite am 15. August 2016. ©1996-2021 Bildungsserver Rheinland-Pfalz